QR-Rechnungen erstellt man mit normalen IBAN-Kontonummern oder mit QR-IBAN-Kontonummern. Verwende eine QR-IBAN und nicht die normale IBAN, sofern möglich. In diesem Artikel erfährst du wieso und was die Unterschiede sind.
QR-Rechnungen mit QR-IBAN sind ein Schweizer Standard und sind daher nur in der Schweiz verfügbar.
Unterschiede von IBAN zu QR-IBAN
Jedes Bankkonto verfügt über eine IBAN-Kontonummer. Schweizer Banken bieten zusätzlich eine QR-IBAN an. Diese QR-IBAN ist Kontonummer für ein virtuelles Konto und alle Einzahlungen darauf werden auf ein normales Konto gutgeschrieben. QR-IBAN haben alle eine QR-IID von 30000 bis 31999. Die QR-IID findest du in den Ziffern 5 bis 9 einer Schweizer IBAN. Beispiel:
Was ist der Vorteil einer QR-IBAN?
Wenn jemand eine Überweisung mit QR-IBAN erfasst, prüft die Auftragsgeberbank zusätzlich, ob eine gültige Referenznummer angegeben wurde. So bist du sicher, dass die zahlende Person eine für dich brauchbare Referenz übermittelt. Damit stellst du sicher, dass Webling beim Einlesen deiner Bankzahlungen, die Zahlung automatisch einwandfrei der korrekten Rechnung zuweist.
Zudem enthält diese Referenznummer eine Prüfziffer. Beim Fotografieren des QR-Codes spielt das keine Rolle. Wenn aber jemand die Überweisung manuell von der Rechnung abtippt, verhindert die Prüfziffer Tippfehler.
Wie sieht eine QR-Referenz aus?
Die QR-Referenz sieht wie die bisherige ESR-Referenz aus (26-stellige Nummer mit Prüfziffer). Weitere Informationen mit anschaulichen Beispielen unter diesem Link: https://www.edupool.ch/de/edupoolch/praxistipps/qr-rechnung/
QR-Rechnungen ausserhalb der Schweiz?
Das ist nur beschränkt möglich. Du kannst QR-Rechnungen an Personen ausserhalb der Schweiz verschicken. Allerdings unterstützen Banken ausserhalb der Schweiz QR-Rechnungen nicht. Da die QR-IBAN eine gültige IBAN Kontonummer ist, funktioniert die Überweisung trotzdem. Allerdings verlangt die Auftragsgeberbank keine gültige Referenz bei der Eingabe der Überweisung. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Referenz trotzdem korrekt erfasst wird und so eine automatische Zuweisung möglich ist. Es ist jedoch wahrscheinlich, dass diese Zahlungen manuell eine Rechnung zugeweisen werden muss.
Bitte beachte, dass die Apps der Banken aus dem Ausland den QR-Code nicht unterstützen. Die Zahlung muss im Ausland immer von Hand erfasst werden. Wir empfehlen daher eine angepasste Rechnung mit Zahlungsinformationen und auch der normalen IBAN zu versenden. Es gibt keine Vorteile, wenn man eine QR-IBAN für Rechnungen an Personen ausserhalb der Schweiz verschickt.
Wer kann eine QR-IBAN beantragen?
Es obliegt deiner Bank, die QR-IBAN zu verteilen. Einige Banken (z.B. Postfinance) vergeben QR-IBAN nur an Kunden mit einem Geschäftskonto. Da Vereine normalerweise ein Geschäftskonto haben, sollte das auch für deinen Verein möglich sein.
Wie kann ich eine QR-IBAN beantragen?
Bei einigen Banken ist das elektronisch direkt im Online-Banking möglich. Im Zweifelsfall kontaktiere bitte den Support deiner Bank.
Normalerweise ist der Antrag sehr einfach. Da der Antrag bzw. das Formular bei der Postfinance etwas komplizierter ist, haben wir für Postfinance Kunden eine eigene Anleitung erstellt: QR-IBAN bei Postfinance