Wenn Rechnungen verschickt werden, kommt es auch vor, dass Rechnungen nicht bezahlt werden. Wenn eine Forderung nicht mehr eingezogen werden kann oder man das nicht möchte, muss die Rechnung ausgebucht werden.
Die einfachste Weg ist, die Rechnung zu löschen. Allerdings ist das eine schlechte Variante und sollte nur gemacht werden, wenn eine Rechnung irrtümlicherweise oder komplett falsch erstellt wurde. (Keine verschobenen bzw. transitorischen Rechnungen löschen!) Normalerweise ist es wichtig, dass in der Buchhaltung die Rechnung weiterhin vorhanden ist. So bleibt dokumentiert, weshalb eine Forderung abgeschrieben ist bzw. ein offener Betrag nicht beglichen wurde.
Vorgehen
Markiere die gewünschte Rechnung in der Liste und klicke oberhalb der Liste auf "Löschen" > "Ausbuchen".

Im Ausbuchen Dialog definierst du bei ( 1 ) das Aufwandskonto und bei ( 2 ) ob der ganze Restbetrag oder nur ein Teil davon ausgebucht werden soll:

Wenn der gesamte offene Bertrag ausgebucht wurde, erscheint als Status "ausgebucht" oder als "bezahlt", falls bereits ein Teilbetrag bezahlt wurde.
Gelöschte Rechnungen werden protokolliert (GoBD)
Auch nach dem Löschen einer Rechnung bleiben alle Änderungen im Änderungsprotokoll nachvollziehbar.
Die Grundsätze der ordnungsgemässen Buchführung fordern, dass jede Buchung oder Aufzeichnung nicht so verändert werden darf, dass ihr ursprünglicher Inhalt unkenntlich wird. Deshalb zeichnet Webling speichert Webling immer die Originalversion und jede Änderung. Alle diese Aufzeichnungen kannst du herunterladen. Hier findest du dazu eine Anleitung, wie du die protokollierten Änderungen herunterladen kannst.
Stichworte:
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