Die E-Rechnung hält Einzug in Deutschland. Viele Vereine fragen sich daher, ob sie Handlungsbedarf haben. Vor Ende 2026 besteht für Vereine kein obligatorischer Handlungsbedarf.
Wichtig ist zwischen dem Empfang von E-Rechnungen und dem Senden von E-Rechnungen zu unterscheiden.
E-Rechnung empfangen
E-Rechnungen musst du ab dem 1.1.2025 empfangen können. Das ist schon heute kein Problem. Du kannst eine E-Rechnung per E-Mail empfangen und genauso wie herkömmliche Rechnungen begleichen.
Egal ob du die Rechnung im Format XRechnung oder ZUGFeRD bekommst, du kannst die Rechnung in Webling einlesen. Beim Erstellen oder Bearbeiten einer Buchung kannst du die E-Rechnung als Beleg hochladen. Webling zeigt dir nicht nur den Inhalt an, sondern füllt beim Erstellen der Buchung auch gleich einige Felder wie den Betrag automatisch korrekt aus.
E-Rechnungen versenden
Das Versenden von E-Rechnungen wird frühestens Ende 2026 Pflicht für Vereine in Deutschland. Mit Webling werdet ihr vor Ende 2026 E-Rechnungen versenden können, ein fixes Datum ist aber aktuell noch nicht bekannt.
Link zu unserem Vereinswissen-Artikel: Thema E-Rechnung mit allen Fristen und Vorgaben.